Garantie & Gewährleistung
Garantie & Gewährleistung
Wenn du ein BZEN E-Bike kaufst, kannst du ganz entspannt sein. Dein Fahrrad hat eine erweiterte Herstellergarantie, die länger ist als die gesetzlich vorgeschriebene Garantie. Es ist wichtig, dass du dich immer auf dein Fahrrad verlassen und es in gutem Zustand genießen kannst. Deshalb gibt BZEN 5 Jahre Garantie auf Rahmen und Gabeln.
Vorgehensweise und Bedingungen
Jedes neue BZEN-Fahrrad hat eine gesetzliche Garantie von 2 Jahren ab dem Tag der Lieferung. Die Garantie gilt für unsere Rahmen und alle Originalteile gegen Herstellungs- und Materialfehler.
Wenn du ein gebrauchtes Fahrrad kaufst (z. B. ein Vorführmodell), gilt die gesetzliche Gewährleistung nur für ein Jahr.
Diese gesetzliche Garantie beschränkt sich auf den Austausch des defekten Rahmens oder der defekten Teile und ist der einzige Rechtsbehelf im Rahmen der Garantie.
Die Klage muss innerhalb eines Jahres ab dem Tag, an dem der Käufer die Vertragswidrigkeit entdeckt hat, erhoben werden, ohne dass diese Frist vor Ablauf der in § 1 vorgesehenen Zweijahresfrist abläuft. Ansprüche aus dieser Garantie müssen jedoch innerhalb von zwei Monaten nach Entdeckung des Mangels durch den Käufer geltend gemacht werden. Sie müssen direkt auf unserer Website unter „Support/Garantie“ oder per E-Mail an support@bzenbikes.com geltend gemacht werden. Wenn du dich auf der BZEN-Website registriert hast, gelten dein Name und deine E-Mail-Adresse als Kaufnachweis. Wenn du dich nicht auf unserer Website registriert hast, leg bitte eine Kopie deiner Rechnung vor.
Diese Garantie gilt nicht für normalen Verschleiß, unsachgemäße Montage oder Wartung des Fahrrads oder den Einbau von Teilen oder Zubehör. Die Garantie gilt nicht für Schäden oder Defekte, die durch Unfälle, unsachgemäßen Gebrauch, Missbrauch oder Vernachlässigung entstanden sind. Wenn du den Rahmen oder Originalteile veränderst, erlischt diese Garantie. BZEN SRL haftet nicht für zufällige oder Folgeschäden.
Die Arbeitskosten für den Austausch von Teilen sind nur dann von der Garantie abgedeckt, wenn die Wahl der Reparaturwerkstatt vorher von BZEN okay gegeben wurde. Reparaturen sollten am besten von einer zertifizierten BZEN-Partnerwerkstatt gemacht werden. Der Käufer kann aber auch eine andere Werkstatt wählen, wenn er vorher einen detaillierten Kostenvoranschlag bei BZEN einreicht und dieser schriftlich genehmigt wird. BZEN entscheidet, ob die erforderlichen Komponenten/Teile direkt an die ausgewählte Werkstatt geschickt oder bei der Werkstatt gekauft werden, je nach Verfügbarkeit und Kosten. Die Rechnung muss immer auf den Namen BZEN SRL, Croix Henrard 22, B-4140 Sprimont, Belgien, ausgestellt werden.
Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung geben wir für Modelle ab 2023 freiwillig eine erweiterte Garantie von insgesamt 5 Jahren ab Rechnungsdatum auf BZEN-Rahmen und BZEN-Gabeln, ausgenommen Lager und Dämpfer sowie Schäden an Lackierung/Eloxierung.
Ohne Einschränkung der gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden gilt unsere freiwillige Garantie nur, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: Die Garantie gilt nicht für Schäden, die durch unsachgemäßen oder nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch entstehen, wie zum Beispiel: Vernachlässigung des Produkts; Änderungen am Rahmen oder an der Gabel (z. B. Gravuren oder Lackierungen); Stürze; übermäßige Belastung; Sprünge; Montage und Änderung von Zusatzkomponenten, die nicht ausdrücklich von uns genehmigt wurden, oder Austausch unserer Originalteile durch Teile, die nicht die gleiche Qualität haben.
Die Garantierechte für die verlängerte Garantie beschränken sich auf die oben genannten Leistungen und eventuell anfallende zusätzliche Kosten (wie Montage, Transport usw.). Zusätzliche Kosten für Montage oder Material aufgrund eines Modellwechsels sind nicht abgedeckt. Im Rahmen unserer freiwilligen Garantie trägt der Kunde diese Kosten.
Unsere Garantie gilt nur für den ursprünglichen Käufer des Produkts.
2 Jahre GEWÄHRLEISTUNG
- 2 Jahre ab dem Rechnungsdatum
- Nur für die Komponenten und die Herstellungsfehler, die bei der Lieferung vorhanden waren
- Unabhängig vom Besitzer
- Zusätzlich zu den Komponenten deckt BZEN auch die Versand- und Arbeitskosten
5 Jahre GARANTIE
- 5 Jahre ab dem Rechnungsdatum
- Nur für die Komponenten und die Herstellungsfehler, die bei der Lieferung vorhanden waren
- Gilt ausschließlich für den Rahmen und die Gabel
- Beschränkt auf den Erstbesitzer
- Versand, Arbeitsaufwand und Zollgebühren (falls zutreffend) gehen zu Lasten des Besitzers